AUSZUG AUS DEM GESELLSCHAFTERVERTRAG
„§ 2 Zweck des Unternehmens:
Zweck der Gesellschaft ist die Weiterentwicklung und Verankerung eines dauerhaften und beispielgebenden Benchmarking-Verfahrens zur Qualitätsentwicklung in sozialen Einrichtungen insbesondere der Psychiatrie, der Behindertenhilfe sowie der Jugendhilfe.
Hierzu werden Erhebungsinstrumente entwickelt und ein angepasstes Dienstleistungsspektrum angeboten, um die Qualität der Leistungen der Einrichtungsträger zu sichern und weiterzuentwickeln. Das Benchmarking-Verfahren dient der strukturierten und statistisch abgesicherten Qualitätsentwicklung im Sinne der Selbstevaluation von Einrichtungen und Trägern sowie des Empowerments der Nutzer*innen.
Als Instrumente werden insbesondere Fragebögen für Zufriedenheitsbefragungen für Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner entwickelt und eine eigene Datenbank vorgehalten, in der Befragungsergebnisse anonym verglichen werden.
Zur Interpretation der Ergebnisse der Untersuchungen werden umfangreiche Hilfen angeboten. So können Stärken und Schwächen im Betreuungsangebot ermittelt und die Bestimmung von qualitätsrelevanten Bedingungen der Arbeit ermöglicht werden.
Die laufende Weiterentwicklung von Qualitätsstandards sowie die Förderung einer oder mehrerer Qualitätsgemeinschaften gehören zu den Aufgaben der GmbH.
Die Gesellschafter der GmbH entwickeln das Benchmarking-Verfahren zur Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit im Interesse der Nutzer*innen und bieten das Verfahren oder einzelne Instrumente auch anderen interessierten Trägern an.”
(Mai 2006)