Die Reform der Eingliederungshilfe wird die Sozialpsychiatrie und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung vor neue Herausforderungen stellen. Die Blickrichtung wird sich von den ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen stärker auf die Ermöglichung einer individuellen personenzentrierten Assistenz richten und somit werden auch neue Vergleichsgruppen entstehen müssen.
Die im Gesetz geforderte Wirksamkeit, wird neue Qualitätsprozesse auslösen und macht damit neue ergänzende Wege in der Evaluation erforderlich.
Auch die UN Behindertenrechtskonvention fordert eine stärkere Ausrichtung der Angebote an den Leitgedanken der Selbstbestimmung und Inklusion.
In der Gesellschaft haben wir die Diskussion über diese neuen Entwicklungen aufgenommen. Wir arbeiten in den Benchmarking-Gruppen und in der Gesellschafterversammlung an Antworten auf die neuen Herausforderungen.